Die Befrderung nachfolgender Stoffe ist verboten:

AMMONIUMHYPOCHLORIT
AMMONIUMNITRAT in der Lage so selbsterhitzungsfhig zu sein, um eine Zersetzung einzuleiten
AMMONIUMNITRITE und Mischungen von anorganischen Nitriten mit einem Ammoniumsalz
CHLORSURE, WSSERIGE LSUNG mit mehr als 10 % Chlorsure
CHLORWASSERSTOFF, TIEFGEKHLT, FLSSIG
ETHYLNITRIT rein
CYANWASSERSTOFFSURE, WSSERIGE LSUNG (CYANWASSERSTOFF, WSSERIGE LSUNG) mit mehr als 20 % Cyanwasserstoff
CYANWASSERSTOFF, LSUNG IN ALKOHOL mit mehr als 45 % Cyanwasserstoff
QUECKSILBEROXICYANID rein
METHYLNITRIT
PERCHLORSURE mit mehr als 72 Masse-% Sure
SILBERPIKRAT, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 30 Masse-% Wasser
ZINKAMMONIUMNITRIT

Siehe auch Sondervorschriften 349, 350, 351, 352 und 353.